Betreuungsproblematik innerhalb der Familie, am Beispiel Walter Scheel.

Hier zeigt sich ganz deutlich, dass auch im kleinsten Kern Spaltungen möglich sind. Heinz Grossmann weiss um die Tücken der verschiedenen Vollmachten und empfiehlt, immer noch einen Kontrolleur einzusetzen, der den Willen des Entmündigten kennt.

Artikel zum Thema, in der Taunus Zeitung vom 21.08.2014

„Tochter und Ehefrau streiten um Betreuung von Walter Scheel“

Artikel zum Thema bei Stern vom 17.08.2014

Familienfehde um Altbundespräsidenten: Scheels Tochter klagt gegen Frau Scheel".

Prayer

Wann wird eigentlich jemand unter Betreuung gestellt?

Jemand, der laut Gesetzbuch an einer psychischen, geistigen, seelischen oder körperlichen Erkrankung leidet, kann aufgrund dessen unter Betreuung gestellt werden. Dies geschieht allerdings nur, wenn er aufgrund einer dieser Erkrankungen seine„Lebensangelegenheiten“ nicht mehr erfüllen kann.

Unter Lebensangelegenheiten versteht man sehr unterschiedliche Bereiche wie z.B. die Fürsorge für die eigene Gesundheit, Behördengänge, finanzielle Angelegenheiten etc.

Typische psychische Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Betreuung notwendig sein kann, sind z.B. Sucht, Demenz, schwere Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline Störung) oder auch Psychosen.

Auch bei geistiger Behinderung kann die Einrichtung einer Betreuung nicht selten notwendig werden.

Was sind Betreuungskosten?

Unter Betreuungskosten versteht man z.B. den Ersatz von Aufwandskosten wie Fahrtkosten, Portokosten, Telefonkosten von ehrenamtlichen Betreuern. Andere Kosten können die Vergütung von Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern sein. Diese Vergütung ist Abhängig vom Ausbildungsabschluss und liegt zwischen 18,- und 31,-Euro pro Stunde.

Der Vermögensfreibetrag liegt bei den Betreuungskosten bei 2.600 Euro. Ein "angemessenes Hausgrundstück", das vom Betreuten und/oder bestimmten Angehörigen bewohnt wird, wird dabei nicht mitgerechnet.
Das Einkommen wir ebenfalls berücksichtigt wenn der monatliche Freibetrag von mehr als 690,- Euro zuzüglich Kosten der Unterkunft und ggf. einem Familienzuschlag überschritten wird.
Laut Heinz Grossmann kostet ein gesetzlich bestellter Betreuer jedes Jahr ca. 350 - 500€
Sorgt man selbst vor, so entstehen einem einmalig Kosten in Höhe von ca. 500€ für eine notarielle Beglaubigung. Man kann aber auch eine Willenserklärung ständig mit sich mitführen, oder eine Bestätigung beim Amtsgericht erwirken.

Casket

Was sind Kosten des gerichtlichen Verfahrens?

Für das Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts im Betreuungsverfahren kann das Gericht jährliche Gebühren erheben. Bei Betreuungen wird für jedes angefangene Kalenderjahr vom Betroffenen eine Gebühr von 5,- Euro pro angefangene 5.000,- Euro Vermögen erhoben.

Kosten werden überhaupt erst dann erhoben, wenn das Vermögen des Betroffenen nach Abzug der Verbindlichkeiten/Schulden mehr als 25.000,- Euro beträgt. Ein „angemessenes Hausgrundstück", das vom Betreuten und/oder bestimmten Angehörigen bewohnt wird, wird dabei nicht mitgerechnet. Die Höhe des Einkommens spielt keine Rolle.

Wer trägt die Betreuungskosten?

Der Betroffene hat die Kosten der Betreuung, welche die Freibeträge übersteigen, aus seinem Einkommen und Vermögen selbst zu tragen. Hat er keine Vermögenswerte oder liegen sie unterhalb der Freibeträge, so werden die Kosten aus der Staatskasse erstattet. Die Staatskasse kann die Kosten noch bis zu 10 Jahren von dem Betroffenen zurückfordern (wenn er z.B. später durch eine Erbschaft zu Vermögen gekommen ist).